
Drei Jahre
und ein Tag
Bauhandwerker auf der Walz
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Das zünftige Reisen von Handwerkern hat eine uralte bis in das späte
Mittelalter zurückreichende Tradition, die nur im Bauhandwerk bei den Maurer-
und Zimmergesellen überleb hat und mit zeitgemäßen Anpassungen bei der ältesten
Zunft, den rechtschaffenfremden Gesellen, bis zum heutigen Tage erhalten ist
und auch praktiziert wird. Die Reisedauer beträgt wie eh und je drei Jahre und
einen Tag. Während dieser Zeit darf der reisende Zunftgeselle seinen Heimatort
und den Umkreis in einem Abstand von fünfzig Kilometern - außer zu
unabwendbaren Ereignissen, wie schwere Krankheit oder Tod der engsten
Familienangehörigen - nicht betreten.
Die Reisezeit ist eine in jeder Beziehung praxisnahe Lebensschule, die
jedem Zunftgesellen ein gesundes Selbstvertrauen gibt, wovon er sein ganzes
Leben zehrt. Sie ist in keiner Weise mit dem heutigen Tourismus, der ja auch
die Menschen an alle Orte der Erde führt, zu vergleichen, da der
Fremdgeschriebene - egal wo er tippelt oder arbeitet - ständig direkt in der
Bevölkerung lebt und somit Freud und Leidhautnah am eigenen Leib kennen und
einzuschätzen lernt.
Er gewinnt daraus eine Menschenkenntnis, die es ihm ermöglicht,
Verhaltensweisen anderer Leute zu verstehen, die von weltfremden Menschen in
Unkenntnis oftmals negativ be- und verurteilt werden. Hinzu kommt, das er dabei
seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten optimal erweitert; denn an jedem
Ort, ja sogar in jeder Firma, wird anders gearbeitet, deren verschiedene
Methoden er sich zu gegebener Zeit zu Nutze machen und auch weiter vermitteln
kann. Darum ist es äußerst wichtig, dass man nicht als Prophet, sondern als
gelehriger und anpassungsfähiger Mensch mit offenen Augen und wachem Blick
durch die Welt geht. Dieses alles muß man natürlich
aus eigenem Interesse mitganzem Herzen wollen und nicht gezwungenermaßen
sollen. Das heißt, man muß den Willen haben sich in
der Welt umzusehen und mit seinen Kameraden in guten und schlechten Zeiten
zusammenhalten.
Denn schwere Zeiten werden zwar im Moment der Entbehrung, Not oder Pein als
schlecht empfunden; im nachhinein stellt man jedoch fest, daß
die so genannten schlechten Zeiten lehrreicher waren, als die Tage, die einem
sozusagen der Himmel schenkt. Aus dieser Sicht sind dem zünftigen Reisen
ausschließlichpositive Seiten abzugewinnen, was durch die Aussagen aller
ausgereisten fremden Gesellen: ,,die Reisezeit war die schönsten Jahre meines
Lebens", immer wieder unterstrichen wird.
Ist das zünftige Reisen noch zeitgemäß? ![]()
Aufgrund unserer Erfahrung istes nicht nur
zeitgemäß, sondern nötiger denn je. Was nützen dem Baugewerbe immer mehr hochgraduierte Theoretiker, wenn es keine Gesellen mehr
gibt, die noch eine handwerksgerechte Arbeit praktisch ausführen können. Auch
brauchen wir praxisnahe Architekten, Bauingenieure und Meister etc. und keine
Endlostheoretiker.
Sicher muß sich jede Branche dem Fortschritt anpassen
das zu erstrebende sollte jedoch stets vernünftigen menschlichen Bedürfnissen
entsprechen und nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten machbar sein.
Dazu gehört auch Freude am Beruf und an der Arbeit als Lebenserfüllung. Und die
gewinnt man natürlich mehr, je weiter man sich in sein Handwerk vertieft und
sich mit seinen Riten und Brauchtum vertraut macht. Das geht allerdings kaum in
einem spezialisierten Betrieb - wie es ja aus wirtschaftlichen Gründen die
meisten sind, sondern dafür ist sicher das zünftige Reisen - also drei Jahre
und ein Tag in die Fremde zu gehen - gerade in der heutigen Zeit die beste
Schule.
Denn sich weiterbilden bzw. auf Schule gehen, kann man auch noch nach der
Reisezeit, wo man dann seinen Mitstreitern gegenüber - zumindest, was die
Praxis und Menschenkenntnis anbetrifft - einen Vorteil hat, der kaum von
jemandem wettzumachen ist.
Die rechtschaffenen fremden Gesellen ![]()
Die rechtschaffenen fremden Gesellen sind eine Vereinigung von
Gleichgesinnten Bauhandwerkern, die in die Welt
hinausziehen, um sich mit den Bräuchen, Lebensgewohnheiten und Arbeitspraktiken
anderer Völker und Menschen vertraut zu machen und dabei in guten und
schlechten Zeiten fest zusammenhalten. Sie wollen sich in erster Linie auf
praktische Weise weiterbilden und dabei die
zwischenmenschlichen Beziehungen auf der Grundlage des
Völkerverständigungsgedankens ander Basis pflegen.
Sie sammeln somit ungezwungen und zum großen Teil auch unbewußt
ungeheuer viel Erfahrung, wobei sie über alle Grenzen hinaus Freundschaften
schließen. Daß dabei auch die Altüberlieferten
Zunftgebräuche hochgehalten und gepflegt werden, ist selbstverständlich.
Die Vereinigung der rechtschaffenen fremden Gesellen ist überparteilich,
überreligiös und übernational. Das heißt, ihr können Angehörige jeder
politischen Auffassung, jeder Religion und jeder Nationalität beitreten,
solange sie die Menschenrechte achten. In ihren Reihen wird jedoch weder
Politik gemacht, noch Religion verkündet, noch werden nationale
Interessenvertreten. Das heißt jedoch nicht, daß die
rechtschaffenen fremden Gesellen keine Meinung haben, sondern
daß sie Anschauungen und Glauben anderer
Menschen und Völker respektieren.
Oberstes beschlußfassendes Gremium der Vereinigung
der rechtschaffenen fremden Gesellen ist der Kongreß,
der in der Regel alle vier Jahre stattfindet und dabei jeweils auch den
amtierenden Vorstand für die Zeit bis zum nächsten Kongreß
wählt.
Die Vereinigung wiederum besteht aus einzelnen Gesellschaften, die z.Zt. in den verschiedensten Orten
Deutschlands, Frankreichs, der Schweiz, Skandinaviens, Afrikas und in den USA
ansässig sind.
Schieferdeckergesellen von einem Alt-, einem Buch- und einem Dosengesellen
und bei den rechtschaffenen fremden Maurer- und Steinhauergesellen von einem
Wortführer und einem Herbergs- und Krankenbesucher geführt. Sie ist
verpflichtet, jeden reisenden Gesellen aufzunehmen, ihn mindestens für eine
Nacht und einen Tag zu bewirten und in jeder Beziehung nach Kräften zu
unterstützen.
In den Gesellschaften werden die zünftigen Riten abgehalten und das
dazugehörende Schrifttum geführt. Jede Gesellschaft hat eine Herberge, die ihr,
Zuhause" ist.
Die
Herberge
Die Herberge ist Dreh- und Angelpunkt jeder Gesellschaft. Es ist in der Regel
ein Gasthaus mit Schlafgelegenheit
und einem Klubraum, der zum Handwerkssaal eingerichtet wird. In Hamburgbesitzen
die rechtschaffenen Gesellen jedoch ein eigenes Haus mit neunzig Betten, einer
Gastwirtschaft, vier Club- und Freizeiträumen sowie zwei Handwerkssälen. Das
ist natürlich eine optimale Begegnungsstätte und mit Recht der Stolz der
rechtschaffenen fremden Gesellen. Auf die Herberge reist der Geselle zünftig
zu, und wird nach Handwerksbrauch ausgeschenkt. Das heißt, e rbekommt einen Begrüßungstrunk, trägt sich im
Zugereistenbuch ein und hat eine Nacht Schlafen frei.
In den Wintermonaten wird er zusätzlich noch einen Tag kostenlos verpflegt.
Beim Komodeheißer kann er sich nach den
Arbeitsmöglichkeiten im Ort erkundigen und erfahren, welche Gesellen in der
letzten Zeit mit welchem Ziel durchgereist sind und wer in der Stadt
geschrieben ist bzw. in Arbeit steht. Die Herbergen sind sozusagen das Zuhause
der reisenden Gesellen, in denen der Wirt auch mitVater,
die Wirtin mit Mutter und die Söhne und Töchter sowie das Bedienungspersonal
mit Bruder und Schwester angesprochen werden, womit sogleich ein inniges
freundschaftliches Verhältnis entsteht.
In den Herbergen sind aber nicht nur die reisenden Gesellen zuhause, sondern es
finden sich hier auch die einheimischen Fremden zu den verschiedensten Anlässen
ihrer Gesellschaft, wie Gesellen-, Schaller-, Trudel- oder Modellierabend etc.
ein.
Der Gesellenabend findet für reisende Gesellen mindestens alle vierzehn
Tage und für einheimische alle vier Wochen an einem Sonnabend ab zwanzig Uhr
statt.
Zu Beginn werden alle formellen und finanziellen Belange erledigt und darauf
nach Handwerksbrauch und Gewohnheit auf dem Handwerkssaal ,,nach Obengegangen". Das heißt, es werden nach
Altüberliefertem Ritual alle Angelegenheiten geregelt, die die Zunft der
rechtschaffenen fremden Gesellenbetreffen. Hierbei ist die Öffentlichkeit
ausgeschlossen. Diese Maßnahme hat jedoch nichts mit Geheimbündelei oder
ähnlichem zu tun, sondern alle Handlungen werden nach demokratischen Grundsätzen
unkompliziert geregelt und per Handschlag besiegelt. Der Ausschluß
der Öffentlichkeit stammt aus Zeiten, in denen die Zunftgesellen verfolgt
wurden und sich somit gezwungenermaßen heimlich treffen mußten.
Heute gehört dieser Brauch zum Altüberlieferten Ritual der
rechtschaffenen fremden Gesellen.
Nachdem das Zunftzeremoniell auf dem ehrbaren Handwerkssaal beendet ist, werden
in erster Linie alte Traditionen – wie Schauern, Klatschen und Trudeln
etc. -am Handwerkstisch gepflegt. Außerdem werden,
wenn genügend Interesse vorhanden ist, auch Modellierkurse abgehalten. Zu
vorgerückter Stunde werden bei dem einen oder anderen in gemütlicher Runde
meist Erinnerungen wach und dann so mancher Schwank aus der Reisezeit zum besten gegeben. Es ist fast müßig zu erörtern, daß bei derartigen Anlässen auch die Fachsimpelei ihren
Platz hat, von deren Erfahrungsaustausch besonders der junge Handwerker
profitiert.
Den reisenden rechtschaffenen frd. Gesellen
erkennt man an seiner Kluft mit den weiten Hosenbeinen und der schwarzen
Ehrbarkeit, die er während der dreijährigen Reisezeit auf Tippelei
und bei der Arbeit stets trägt.
Er kann reisen wohin und arbeiten wo er will. In der Regel ist er ein
Vierteljahr auf Tippelei und nimmt dann in etwa für
die gleiche Zeit Arbeit an.
Dazu wird er entweder von der Art der Arbeit, der schönen Landschaft oder garden reizenden ansässigen Mädchen etc. inspiriert. Bei
Arbeitsaufnahme läßt er sich in der am nächsten
liegenden Gesellschaft schreiben und nimmt am dortigen Zunftleben teil.
Während der Tippelei übernachtet der reisende Geselle
außer in den Zunftherbergen je nach Gelegenheit bei Meistern, in
Jugendherbergen, in den Herbergen zur Heimat, im Heuschober beim Bauern, bei
,,Mutter Grün", oder gar in der Arrestzelle bei der Polizei - freiwillig
versteht sich -. Nach Möglichkeit und Laune tippelt er zu Fuß, läßt sich der Zeit entsprechend aber auch als Anhalter
mitnehmen.
Öffentliche Verkehrsmittel über längere Strecken sind verpönt, den Umständen entsprechend jedoch nicht verboten. Der
rechtschaffene fremde Geselle ist kein Duckmäuser und auch kein Kind von
Traurigkeit. Er ist ein aufrichtiger, ehrlicher Mensch, der weiß was er will
und wozu er lebt.
Der einheimische fremde Geselle ![]()
Hat der reisende Kamerad seinedreijährige Wanderschaft beendet, so kann er
sich einheimisch melden und hat
somit die Rechte und Pflichten eines einheimischen fremden Gesellen, der aber
auch weiterhin in einer Gesellschaft geschrieben ist. Einheimische nehmen in
der Regel alle vier Wochen am Gesellenabend teil und haben somit stets Kontakt
zur Jugend und den ehemaligen Kameraden.
Dabei steht die Erinnerung an gute und schlechte Zeiten während der Tippelei oft im Vordergrund. Aber auch als
Ratgeber ob in beruflicher odergesellschaftlicher Hinsicht ist er
mit seiner Erfahrung für die reisenden Gesellen ein wichtiges Bindeglied im
Zunftwesen.
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Veranstaltungen
Turnusmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sind bei den rechtschaffenen
fremden Gesellen auf internationaler
Ebene die alle fünf Jahre abgehaltenen Europatreffen und auf Vereinigungsebene
alle vier Jahre der Kongreß sowie das jährlich in
einer anderen Gesellschaft stattfindende Himmelfahrtstreffen.
Außerplanmäßig werden Fahnenweihen und die verschiedensten Jubiläen der
Gesellschaften und ihrer Utensilien wie Fahnen, Stubenschilder oder ihrer
Herbergen etc. feierlich begangen. Verstorbenen Kameraden wird von
Gesellschaften im Umkreis von zweihundert Kilometern die letzte Ehre erwiesen.
Die Kluft des rechtschaffenen fremden Gesellen ![]()
Kluft nennt man die Zunftkleidung oder Tracht des fremden Gesellen. Sie ist
sein Stolz und in der Bevölkerung überall gern gesehen. Sie besteht aus:
dem schwarzen Hut: Schlapphut, Zylinder oder Koks, der Staude, einem
kragenlosen weißen Hemd, der Samt- oder Manchesterweste mit schwarzen Biesen,
Farbe nach Beruf, der Samt- oder Manchesterjacke mit schwarzen Biesen, Farbe
nach Beruf der Samt- oder Manchesterhose mit schwarzen Biesen, Farbe nach Beruf
den schwarzen Schuhen oder Stiefeln und der schwarzen Ehrbarkeit.
Ferner trägt der Geselle einen Ohrring mit Handwerkswappen und eine
Zunftuhrkette mit den Wappen der Städte, in denen er gearbeitet hat. Dieser sogenannte ,,Zunftschmuck" ist jedoch nicht unbedingt
erforderlich und es bleibt jedem selbst überlassen, ob er ihn benutzt. Alle
weiteren Verzierungen an der Kluft, wie Orden und Abzeichen sowie überzählige
Knöpfe etc. sind nicht gestattet. Im eigenen Interesse des Gesellen und mit
Rücksicht auf seine Kameraden sollte sich die Kluft stets in einem sauberen und
ordentlichen Zustand befinden.
Sämtliche – außer während der Arbeit - zu transportierenden
Gegenstände trägt der Zunftgeselle im Charlottenburger, auch Berliner genannt.
Der Charlottenburger hat bei den fremden Gesellen zwei eng miteinander verknüpfte
Bedeutungen. Zum einen ist es ein buntes ca. achtzig mal
achtzig Zentimeter großes Tuch, das mit der Reklame der Zunftschneider oder
auch mit Bildern unserer Zunft bedruckt ist. Zum anderen wird auch jedes
gepackte Bündel, das wiederum in diesem bunten Tuch eingeknotet ist,
Charlottenburger oder Berliner genannt.
Auf der Tippelei hat der reisende Geselle sein
gesamtes Hab und Gut mit einerbesonderen Technik und Geschick - was eben nur
bei den Zunftgesellen zu erlernen ist - zu einem Charlottenburger gebunden. Er
hat die Form einer riesigen ca. dreißig Zentimeter dicken und siebzig
Zentimeter langen Wurst und beinhaltet das notwendigste Werkzeug, Arbeitszeug,
Unterwäsche und Hemden sowie Wasch -und Schuhputzzeug. An einem akkurat
gebundenen Charlottenburger erkennt man in der Regel auch den akkuraten
zünftigen Gesellen.
Der Stenz ist der Wanderstab des reisenden Gesellen und im
gesellschaftlichen Ritual ein wichtiges Utensil. Es ist ein in der Natur
gewachsener Stock, um den schlangenförmig Schlingpflanzen eingewachsen sind.
Nach dem Entfernen der Schlingpflanzen und mit etwas Schnitzerei erhält man
einen je nach Wuchs wunderbaren bizarren Wanderstab der eben bei den Fremden
Stenz genannt wird.
Während das Wanderbuch in früheren Zeiten als Paß
von der Polizeidirektion des Heimatortes ausgestellt wurde, haben das heutige
Wanderbuch die rechtschaffenen fremden Gesellen auf der Ebene und im Auftrage
der C.C.E.G. gestaltet.
Das Wanderbuch hat den Charakter eines Reisepasses und dient dem reisenden
Gesellen in erster Linie sich in der Öffentlichkeit und bei Behörden des In-und
Auslandes als rechtmäßig fremdgeschriebener Geselle
auszuweisen. Es ist in vier Sprachen verfaßt und
hilft dem Fremden - besonders im Ausland - bei der Arbeitsuche und dem Erlangen
von Arbeitsbewilligungen.
Im Wanderbuch werden während der Tippelei täglich
offizielle Eintragungen gemacht, wodurch es in späteren Zeiten für den Inhaber
einen historischen Erinnerungswert von großer Bedeutung erlangt.
Versicherung: HZK
Allen Reisenden der rechtschaffenen fremden Zimmer- und
Schieferdeckergesellen Deutschlands und rechtschaffenen fremden Maurer und
Steinhauergesellen empfehlen wir, sich beider HZK zu versichern.
Die HZK ist eine Ersatzkasse, die vor über hundert Jahren mit von den
rechtschaffenen fremden Zimmergesellen gegründet wurde. Sie gewährt als
Krankenkasse den ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Für die reisenden
Gesellen empfiehlt es sich, ein Konto einzurichten, welches natürlich zu jeder
Zeit ausreichende Deckung haben sollte. Die Beiträge würden dann von der
Krankenkasse abgebucht. Somit ist gewährleistet, daß
der reisende fremde Geselle krankenversichert ist.
Während der Beschäftigung entsteht Versicherungspflicht zur Kranken-, Renten-
und Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigungsaufnahme ist der HZK umgehend
mitzuteilen. Dies trifft auch für die Beendigung der Beschäftigung zu. Für die
Zeit zwischen den Arbeitsorten - also während der Tippelei
- gewährt die Krankenkasse einen freiwilligen Krankenversicherungsschutz zu
einem günstigen Beitrag. Damit wird ein durchgehender Versicherungsschutz
gewährleistet.
Wir sind der Meinung, daß ein junger rechtschaffener
fremder Geselle ordnungsbewußt ist und er seinen
persönlichen Krankenversicherungsschutz ernst nimmt.

Die C.C.E.G. (Confederation Compagnonnage
europèen, europäische Gesellenzünfte) ist eine
Dachorganisation der europäischen Gesellenzünfte.
Sie wurde nach Anfangskontakten aus dem Jahre 1951 und den folgenden
Europatreffen 1953 Luxemburg, 1959 in Hamburg und 1963 in Kopenhagen, im
Jahre1968 in Paris/Tours von der Federation
Nationale Compagnonnique du Metiers du Bàtiment Frankreichs, der Union Compagnonnique
Des Devoirs Frankreich / Schweiz, den Skandinaviske berejste Handwerkere Dänemarks und den rechtschaffenen fremden
Gesellen Deutschlands gegründet. Im Jahre 1978 ist demC.C.E.G.
noch die Federation des Metiers du Bàtiment Belgiens und 1980 auch dieRolandsbrüder,
die Freiheitsbrüder und die Freien Vogtländer Deutschlands beigetreten. Seit
1978 hat die C.C.E.G. ein beratendes Statut im Europarat in Straßburg.
Hauptaufgabe der C.C.E.G. ist, die reisenden Gesellen im Besonderen sowie die
einheimischen Kameraden der verschiedenen Zünfte und Länder einander näher
zubringen, um sich kennen zu lernen und gegenseitig nach Kräften zu
unterstützen. Somit genießt jeder Geselle die Gastfreundschaft aller
Mitgliedsvereinigungen, wobei er sich jedoch stets den Gepflogenheiten seines
Gastgebers anpassen muß. Zunftbezogene
nichtöffentliche Rituale werden dabei untereinander nicht ausgetauscht.
Die C.C.E.G. veranstaltet alle fünf Jahre ein Europatreffen, das turnusmäßig
jeweils von einer anderen Mitgliedszunft ausgerichtet wird. Bisher fanden diese
Treffen 1953 in Luxemburg, 1959 in Hamburg (im kleinen Rahmen), 1963 in
Kopenhagen, 1968 in Paris / Tours, 1973 in Neuchatel,
1978 in Hamburg, 1983 in Brüssel, 1988 in Lyon, 1993 in Nürnberg und 1998 in
Genf (CH) statt. Verbunden mit jedem Europatreffen ist eine C.C.E.G.-
Vollversammlung, auf der der gesamte Vorstand für die folgenden fünf Jahre
gewählt wird. Der C.C.E.G.- Vorstand tagt alle halbe Jahr wiederum jeweils bei
einer anderen Mitgliedszunft, wobei sich im Laufe der Jahre schon viele
dauerhafte Freundschaften über die Grenzen hinaus entwickelt haben. Der
damalige dänische Außenminister Per Haekkerup hatin seiner Rede anläßlich des
Kopenhagener Europatreffens sehr treffend gesagt: "Die reisenden fremdgeschriebenen Handwerker waren die ersten echten
Europäer."
Riten und Gebräuche der rechtschaffenen fremden Gesellen
Die Riten und Gebräuche sind sehr vielseitig und gehören zum Berufsbild
eines jeden zünftig reisenden Handwerksgesellen. Einige der gebräuchlichsten
und bekanntesten sollen hier beschrieben werden.
SCHMALMACHEN:
Hiermit ist das zünftige Vorsprechen bei Krautern
(Meistern). Innungen, Handwerkskammern, Gewerkschaften, Schlachter-, Bäcker-
und Brauereien etc. nach einer kleinen Reiseunterstützung, einem Wegzehr, einem Labetrunk oder
einem kostenlosen Nachtquartier usw. gemeint.
Die hierfür anzuwendenden Sprüche sind den Umständen entsprechend verschiedener
Art.
ZU- UND ABREISEN:
Hierunter fällt das zünftige Ankommen und Gehen auf der ehrbaren Herberge und
bei Meistern nach bestimmtem Ritual in Frage und Antwort.
SCHALLERN:
Unter schallern versteht man das Singen von zünftigen
Gesellenliedern zu den verschiedensten Anlässen. Zünftige
Liederbücher wurden vom Schallerschacht der rechtschaffenen fremden
Gesellen in Hamburg erstellt und sind beim Hauptsitz erhältlich.
KLATSCHEN:
Es gibt den Zweier -, Dreier -, Vierer- oder Rundklatsch, die nach
Marschliedern einfach und nach Walzermelodien doppelt geschlagen werden.
Es sitzen sich also mindestens zwei Gesellen gegenüber, die in bestimmter
Reihenfolge nach dem Takt des Liedes in die eigenen oder die Hände des Gegenüber klatschen. Hierbei wird das Jackett
ausgezogen, der Hut jedoch selbstverständlich aufbehalten. Das Klatschen ist
besonders bei Richtfesten oder ähnlichen Anlässen besonders beliebt.
FASSCHMOREN:
Hierbei kommt ein Faß Bier auf den Tisch, daß in fröhlicher Runde nachzünftigem Ritual von den
Gesellen - meistens nach § 11 - geschmort (getrunken)wird.
Für Ordnung und Stimmung sorgt der FaßgeseIle, der
auch das Bier ausschenkt. Ihm zur Hand geht ein Spülgeselle, der für die
notwendige Hygiene sorgt. Dabei wird fix geschallert,
Döntjes erzählt, geklatscht, getrudelt oder sonstiger Spaß zum Besten gegeben.
Anlässe zum ,, Faßschmoren"
gibt es viele, wie Geburtstag, Bergfest oder Ausreisen eines Gesellen sowie
sonstige persönliche oder gesellschaftliche Ereignisse.
Der edle Spender des Fasses erhält in der Regel einen Stammseidel (zünftiger
Bierkrug mit Deckel) auf dem alle Namen seiner Gäste zur Erinnerung an ,,sein Faß" verewigt sind.
TRUDELN:
Das Trudeln war früher eine Gesellenstrafe, wird jedoch heute zum vergnüglichen
Spaß aufgeführt.
Zum Trudeln gehört ein stabiler Trudeltisch, eine zwölfkantige Trudel, ein Trudelbur, ein Anschieter, vier Trudelknechte und einige Gesellen sowie
nach Möglichkeit noch die Herbergsschwester. Der Anschieter
wirft einem Gesellen irgendeine Verfehlung vor, die vom Trudelbur
mit einer Lage Trudeln ,,bestraft" wird.
Ist er ,,geständig", so wird er von den Trudelknechten rücklings auf die Trudel bugsiert und bei einem Lied auf der sich drehenden Trudel im Takt hin und her geschoben.
Bei besonders hartem ,,Vergehen" bekommt er noch die Herbergsschwester als
Auflage, die sein Kreuz mit ihrem Gewicht zusätzlich auf die Trudel drückt. Vergnüglich wird es allerdings für ihn, wenn
einmal Kantholz gemacht wird un der in die Oberlage
kommt.
DER RUNDSCHNACK:
Sind mehrere Gesellen auf dem Krug (Herberge) beisammen, so werden meistens
Humpen oder Stiefel getrunken, die auf dem Gesellentisch kreisen. Hierbei kann
der Rundschnack ,,losgelassen" werden.
Das heißt, jeder Geselle hält mit seinem vor und hinter ihm sitzenden
Kameradeneinen besonderen Schnack (Spruch in plattdeutscher Sprache) wonach er
nur zu bestimmten Zeiten trinken darf.
GÄNSEMARSCH:(Spinnermarsch)
Er wird hauptsächlich aufgeführt, wenn Gesellen die Stadt verlassen, oder sich
ein Schacht Kameraden gemeinsam zu einem bestimmten Ort begibt.
Dabei marschiert einer hinter dem anderen her wovon der
,,Leithammel" eine Flasche Köm (Schnaps) am Charlottenburger über der Schulter trägt.
Während des Marsches wird kräftig geschallert und die
Marschpausen mit einem Schluck aus dem Kömbuddel
erleichtert.
Warum gerade bei den rechtschaffenen fremden
Gesellen reisen?
Die rechtschaffenen fremden Gesellen sind die mit Abstand älteste noch
existierende deutsche Zunft mit den meisten Mitgliedern und den meisten Herbergen,
was den reisenden Gesellen in jeder Beziehung zu Gute kommt. Sie pflegen die
ältesten überlieferten Riten und zwar für das Maurer- und Steinhauerhandwerk
sowie für die Zimmer- und Schieferdeckergesellen getrennt, wie sie vor
Jahrhunderten entstanden und im Laufe der Jahre gewachsen sind.
Warum sollte ein junger Handwerker darauf verzichten, wenn er sich entschließt,
zünftig die Welt zu bereisen.
Wer kann rechtschaffener
fremder Handwerksgeselle werden?
Jeder, der sich bei den rechtschaffenen Fremden erwandert (Mitglied werden
will) muß einen ins Baufachfallenden Beruf erlernt
und diesen mit einer Gesellen- oder Facharbeiterprüfung erfolgreich
abgeschlossen haben. Er soll das Alter von dreißig Jahren nicht überschritten
haben und darf nicht verheiratet sein.
Warum organisiert reisen?
Für diejenigen, die diese Broschüre aufmerksam gelesen haben, erübrigt sich
diese Frage sicher. In einem Satz müßte die Antwort
nämlich lauten: der organisiert reisende Geselle hat gegenüber einem auf eigene
Faust Reisenden in allen Belangen nur Vor- und keine Nachteile.
Das heißt, mit dem Erwandern (Beitritt) bei den rechtschaffenen fremden
Gesellen ist er sofort gleichberechtigtes Mitglied mit allen Rechten und
Pflichten der Zunft. Er hat von dem Tage an unzählige vertraute Kameraden,
obwohl er sie vordem noch niemals im Leben gesehen hat. Er reist frank und frei
in die Welt hinaus und weiß jeder Zeit und allen Orts wohin er sich wenden
kann, wenn es die Umstände erfordern.
Das setzt natürlich eine feste und zuverlässige Kameradschaft voraus, die
beiden rechtschaffenen fremden Gesellen besonders ausgeprägt ist und zu der
sich jeder bekennt. Durch die zunftbezogenen Riten
erhält der reisende Geselle ein engeres Verhältnis zu seinem Beruf der ihm
dadurch noch mehr Freude macht und inhaltliche Erfüllung bringt.
Wie wird man rechtschaffener fremder Geselle?
Jeder junge Bauhandwerker, der die Absicht hat in die Femde
zu ziehen, wendet sich zunächst an die seinem Aufenthaltsort am nächsten
gelegene Gesellschaft und läßt sich vom dortigen
Altgesellen und den anderen Kameraden ausführlich über das Leben und Treibender
rechtschaffenen fremden Gesellen aufklären.
Ist er von der Idee und den Zielen des Fremdentums
überzeugt, so kauft er sich eine Kluft und nimmt an den Gesellenabenden - auch
schon als Lehrling - teil, um alles noch näher kennen zu lernen. Steht sein Entschluß, in die Fremde zugehen endgültig fest, so bindet
er auf einem Gesellenabend ein.
Die Ehrbarkeit wird ihm während der Einführung in das Zunftzeremoniell
eingebunden und er ist somit rechtschaffener Fremder mit allen Rechten und
Pflichten gemäß den Altüberlieferten Zunftgebräuchen. Er sollte noch ca. sechs
Wochen in seiner Erwanderungsstadt bleiben, um sich mit den Riten der
rechtschaffenen fremden Gesellen auf dem ehrbaren Handwerkssaal ausführlich
vertraut zu machen, um sodann gut gewappnet frisch und frei in die Welt
hinauszuziehen.
Aus eigener Erfahrung können wir nicht oft genug darauf hinweisen, daß die Wanderjahre die schönste und erlebnisreichste Zeit
im Leben eines jeden Bauhandwerkers sind und es einfach schade um ihn ist, wenn
er die Gelegenheit nicht nutzt, falls sie ihm geboten wird.